Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht in Mülheim a. d. Ruhr – Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus

In Mülheim a. d. Ruhr steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus als Fachanwalt im Arbeitsrecht in der Kanzlei am Hingberg vertrauensvoll und kompetent zur Seite !

Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht beschäftigen sich häufig mit der für den betroffenen Mandanten existenziellen Frage der Rechtmäßigkeit einer Kündigung. So unterschiedlich die individuellen Fragestellungen und rechtlichen Beurteilungen sind, so verschieden sind auch die Gründe, die zu Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Oftmals haben sich neben den eigentlichen Kündigungsgründen auch die Fronten zwischen den Parteien verhärtet.

Wir als Anwaltskanzlei beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen relevanten Fragen im Arbeitsrecht und bemühen uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung.

Damit es gar nicht erst zu Konflikten im Arbeitsrecht kommt, sind wir mit unserer Kanzlei am Hingberg auch bei der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer behilflich. Gerade im Arbeitsrecht geben konkrete Absprachen eine hinreichende Sicherheit für die Parteien.

Kompetent vertreten im Gerichtsverfahren durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mülheim a. d. Ruhr

Sollte ein Gerichtsverfahrens unumgänglich sein, beraten und unterstützen wir die Mandanten unserer Anwaltskanzlei mit der Kompetenz als Fachanwalt des Arbeitsrechts. Zuständig für erstinstanzliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht. Wie alle anderen Rechtsbereiche ist das Arbeitsrecht ein umfassendes Thema, insbesondere durch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch für die untergeordneten Instanzengerichte, also das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht maßgeblich ist. Hinzu kommt die immer wichtiger werdende Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs im Arbeitsrecht, welche in den letzten Jahren auch für die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Auswirkungen hatte.

Rechtsanwalt Dr. Mark verfügt mit der Anwaltskanzlei in Mülheim a. d. Ruhr, die dieses Rechtsgebiet zu einer ihrer Haupttätigkeitsfelder gemacht hat, über umfassende Kenntnisse der anzuwenden Gesetze und der hierzu ergangenen Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, haben Sie 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung Klage bei dem Arbeitsgericht einzureichen. Aufgrund der Kürze der Zeit wenden Sie sich daher bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus seit nahezu 25 Jahren im Arbeitsrecht tätig sind ist, garantieren wir einen eine große Erfahrung auf diesem Gebiet.

Zu prüfen ist, ob  Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Sofern Klage gegen die Kündigung erhoben wird, kommt es zunächst zu einem so genannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, bei welchem zunächst versucht wird, eine gütliche Regelung zu erzielen.

In der Regel wird vor dem Arbeitsgericht die Möglichkeit der Beruhigung der Situation und eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besprochen. Häufig kommt aber auch eine Abfindungslösung in Betracht, wenn beide Parteien nicht mehr zusammenarbeiten möchten.

Sofern es im Gütetermin nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, wird ein so genannter Kammertermin anberaumt, der einige Zeit später stattfindet, wobei dann das Gericht über die Rechtmäßigkeit Kündigung entscheidet. Auch dabei sollten Sie sich der Hilfe eines eigenen Anwalts bedienen, da der Laie die juristischen Winkelzüge gerade im Arbeitsrecht, welches im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt ist, nicht kennen kann und dies einen erheblichen Nachteil gegenüber der anderen Partei darstellen kann.

In unserer Kanzlei am Hingberg in Mülheim a. d. Ruhr übernehmen wir für Sie das Prozessverfahren und gewährleisten Ihnen, dass wir uns für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen in jeglicher Hinsicht einsetzen werden.

Die Qualität unserer Beratung und Vertretung sichert Ihnen eine kompetente und erfolgreiche Bearbeitung im Arbeitsrecht.

Die Anwaltskanzlei Dr. Mark Niehuus in Mülheim a. d. Ruhr weist daher auf Folgendes hin:

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine Kündigung bekommen, haben Sie genau 3 Wochen Zeit, um hiergegen etwas zu unternehmen. Die 3 Wochen-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie die Kündigung bekommen haben.

Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen hemmen nicht die 3 Wochen Frist nicht. Deshalb muss eine Kündigungsschutzklage unabhängig davon erhoben werden, ob Sie sich bereits in Verhandlungen befinden.

Unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung, ohne vorher kompetenten Rechtsrat einzuholen. Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen nach sich ziehen und neben dem Verlust des Arbeitsplatzes auch zu einem Nachteil bei dem Bezug von Arbeitslosengeld führen.

Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus übernimmt als Fachanwalt im Arbeitsrecht die Klage und das Prozessverfahren. Sie müssen selbst nichts veranlassen.

Die Kosten kann eine Rechtschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernehmen.

Abmahnung

Eine Abmahnung dient der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung.

Wiederholt sich das abgemahnte Verhalten, so kann der Arbeitgeber kündigen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung muss immer das letzte Mittel sein. Deshalb ist der Arbeitgeber gehalten, bei Pflichtverstößen nicht sofort eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Diese Voraussetzung erfüllt der Arbeitgeber, wenn er ein falsches Verhalten des Arbeitnehmers zunächst abmahnt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, dass eine nicht berechtigte Abmahnung widerrufen und aus der Personalakte entfernt wird. Hierauf hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, der gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Abfindung

Ein Kündigungsschutzverfahren wird seitens des Arbeitnehmers manchmal auch angestrengt, um eine Abfindung zu erhalten, insbesondere wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr in Frage kommt. Seitens des Arbeitgebers wird ein Kündigungsschutzverfahren ebenfalls gerne außergerichtlich durch Zahlung einer Abfindung vermieden, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden soll. Die Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt und hängt ist von vielen Faktoren ab. Diese sollten im Einzelnen mit dem Fachanwalt Dr. Mark Niehuus besprochen werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Zeugnis

Dem Arbeitszeugnis sollte besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden, da es oftmals einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Insbesondere es gibt Formulierungen, die auf den ersten Blick gut klingen, gleichwohl in der fachmännischen Wertung nicht ausreichend sind. Aufgrund dieser speziellen Zeugnissprache sollte man auf alle Fälle den Rat eines spezialisierten Anwaltes einholen. Fachanwalt Dr. Mark Niehuus kennt die Zeugnissprache und kann daher sowohl Arbeitsnehmer als auch dem Arbeitgeber bei der Erstellung des Zeugnisses hilfreich zur Seite stehen.