Wie Sie bei einer Flugstornierung Geld zurückbekommen
Wenn Reisende wegen einer plötzlichen Krankheit oder einem Trauerfall in der Familie kurzfristig ihren Flug verfallen lassen müssen, können sie einen Teil der Kosten zurückfordern. Im wahren Leben aber machen Airlines ihren Kunden schwer, Ansprüche durchzusetzen. Tipps und Tricks.
Essen.. Die plötzliche Krankheit, der wichtige Termin, der Trauerfall in der Familie: Das war’s dann mit der Flugreise. Wer einen Flug stornieren und das Ticket verfallen lassen muss, erhält oft keinen Cent zurück. Zwar können Reisende theoretisch einen Teil der gezahlten Kosten zurückfordern, wenn sie nicht an Bord gehen. Im wahren Leben aber machen es Airlines ihren Kunden schwer, Ansprüche durchzusetzen.
Auch die Rechtsprechung ist in diesen Fällen nicht einheitlich. Mark Niehuus, Rechtsanwalt aus Mülheim und Experte für Reiserecht, gibt Tipps, wie sich Verbraucher vor Ärger dieser Art schützen können.
Achtung Nebenkosten
Der Gesamtpreis eines Flugtickets setzt sich aus dem eigentlichen Flugpreis und den Nebenkosten zusammen. Zu ihnen gehören Kerosinzuschläge, Sicherheitsgebühren, Steuern und Flughafengebühren. Oft sind es aber weitere Zusatzkosten, mit denen Fluggesellschaften bei der eigentlichen Buchung den ach so günstigen Preis in die Höhe treiben: Extragebühren für den Koffer, für die Sitzplatzreservierung oder für die bequeme Bezahlung per Kreditkarte.
Reisende müssen diese Kosten erstattet bekommen, argumentieren Verbraucherschützer. Wer nicht fliege, könne schließlich nicht mit Gebühren belegt werden. Die Airlines sehen das naturgemäß anders und verweisen gern auf den zusätzlichen Aufwand, den Stornos verursachten.
Ob Fluggäste bei Nichtantritt des Fluges einen Teil der gezahlten Kosten zurückerhalten oder eine Erstattung ausgeschlossen ist, steht häufig verklausuliert im Kleingedruckten auf den Internetseiten der Fluggesellschaften. „Schauen Sie sich bei reinen Flugbuchungen die Beförderungsbedingungen genau an und prüfen Sie, ob und wie eine mögliche Erstattung geregelt ist“, rät Rechtsanwalt Niehuus.
Im Dschungel der Tarife
„Ein teurer Flug kann am Ende günstiger sein“, sagt Reiserechtsexperte Niehuus. Airlines bieten bei der Flugbuchung inzwischen viele unterschiedliche Tarife an. Ob Smart-, Flex-, Basic-, Classic-, Eco oder JustFly: Je nach Fluggesellschaft und Kosten heißen sie unterschiedlich. Und genauso verschieden sind die damit verbundenen Erstattungsbedingungen. „Wer den teureren Flug bucht, hat womöglich einen Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Erstattung, während bei der günstigsten Variante eine Stornierung ausgeschlossen wird“, so Niehuus. Er rät zur Recherche: Koste ein Ticket nur 25 Euro mehr, seien diese Mehrkosten eine Überlegung wert, wenn man in Stornofall die besseren Möglichkeiten habe.
Nur auf Antrag: Geld zurück
Wollen Reisende nach dem Nichtantritt des Fluges ihre Ansprüche durchsetzen, müssen sie von sich aus tätig werden, ihre Forderung stellen – und oftmals Ausdauer haben. Die E-Mail an den Kundendienst sei oft mit langen Wartezeiten verbunden, so Niehuus. „Mein Tipp, damit es schneller geht: Senden Sie Ihre Ansprüche schriftlich per Fax direkt an die Airline. Die Adressen der Repräsentationsstellen finden Sie im Internet.“
In der Praxis gestalte es sich jedoch oft schwierig, die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen. Zumal die Fluggesellschaften einen Teil der Kosten grundsätzlich als Bearbeitungsgebühr geltend machen. Dass die Airlines die Erstattungspraxis höchst unterschiedlich handhaben, fand der ADAC in einem Vergleich von 15 Unternehmen heraus. Während Billigflieger Ryanair gar nichts an die Kunden zurückzahlte, konnten SAS, Spanair, Turkish Airlines, TUIfly und Condor mit Erstattungen von mehr als 80 Prozent der Nebenkosten punkten.
Der überwiegende Teil der Fluglinien mauere oder erhebe überzogene Gebühren, ärgern sich Verbraucherschützer immer wieder. Auch Rechtsanwalt Mark Niehuus berichtet: „Meine Erfahrung ist, dass die Fluggesellschaften mit Erstattungen an Kunden eher zurückhaltend umgehen.“